Selbstständig im Internet


Schon lange betreibe ich mehrere Seiten im Internet und schon lange
überlege ich wie es mit einer Selbstständigkeit aussieht. Dies geht sicherlich
auch vielen anderen so, daher schreibe ich einige meiner Erfahrung auf.

Erste
Überlegungen

Da man meistens auf ein gewisses Einkommen angewiesen
ist, ist es natürlich ein Risiko sich direkt komplett Selbstständig zu
machen. Je nach eigener Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten um sich
selbstständig zu machen.

Nebentätigkeit

Als
Angestellter bietet sich die Möglichkeit der Nebentätigkeit. Alles was
man dafür machen muss ist sein Gewerbe beim Gewerbeamt anzumelden und mit dem
Arbeitgeber einen Vertragszusatz für die Nebentätigkeit zu vereinbaren.
Diese Vereinbarung kann auch vom Arbeitgeber abgelehnt werden, wenn es z.B. gegen
die Interessen des Unternehmens geht.

Förderungen

Es
gibt verschiedene Arten von Förderungen die man beim Starten bzw. am Anfang
der Selbstständigkeit nutzen kann.

Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Wenn
man Arbeitslos ist kann man die Selbststädigkeit „testen“ wenn man
dies nebenberuflich macht. Eine Nebenberufliche selbstständige Tätigkeit
ist dann gegeben wenn man unter 15 Stunden pro Woche damit verbringt. Denn ab 15
Stunden pro Woche zählt man nicht mehr als arbeitslos und würde daher
kein Arbeitslosengeld mehr bekommen.

Weiterhin gibt es die Möglichkeit
des Gründungszuschusses. Dieser fördert die Selbstständigkeit in
zwei Phasen über 15 Monate hinweg. Seit dem 28. Dezember besteht leider kein
Rechtsanspruch mehr auf diese Förderung. Man muss mindestens 150 Tage Anspruch
auf Arbeitslosengeld haben.

Phase 1: Man erhält
in den ersten sechs Monaten den Gründungszuschuss in der Höhe des individuellen
Arbeitslosengeldes. Zusätzlich gibt es eine monatliche Pauschale von 300€
um sich in der Sozialversicherung absichern zu können.

Phase
2:
 Ab dem siebten Monat kann man bis zu 9 Monate dann nur noch die
Pauschale in Höhe von 300€ bekommen. Dafür muss man seine Geschäftstätigkeit
und unternehmerischen Aktivitäten nachweisen.

Eine andere Alternative
ist das Einstiegsgeld das man ALG-2 Empfänger als Zuschuss zum Arbeitslosengeld
2 für höchstens 24 Monate bekommen kann.

StartGeld – ERP-Gründerkredit

Gefördert
werden Existenzgründer die über eine erforderliche fachliche und kaufmännische
Qualifikation verfügen. Der Höchstbetrag liegt bei 100.000€ und man
kann ihn bis zu drei Jahre nach Gründung beantragen. Auch eine Gründung
im Nebenerwerb kann gefördert werden, wenn man mittelfristig auf den Vollerwerb
ausgerichtet ist. Die Laufzeit beträgt 5-10 Jahr und ein oder zwei tilgungsfreie
Anlaufjahre. Eine außerplanmäßige Tilgung ist nur gegen Vorfällikeitsentschädigung
möglich.

Mein Mikrokredit

Falls man nur einige
wenige tausend Euro benötigt, kann man einen Mikrokredit in erwägung ziehen.
Um einen solchen Kredit zu erhalten muss man sich an eines der etwa 50 Mikrofinanzinstitute
wenden.